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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vermieter: 

Apartmenthaus-Usedom.de
Rene Stopp
Karlstraße 8
17459 Kölpinsee
Ust-ID: DE320261215

Telefon: 015908466696
E-Mail: info@apartmenthaus-usedom.de

 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) - „Ferienhaus

Usedom & Apartementhaus Usedom Familie Stopp“

1. Die Anreise erfolgt ab 16.00 Uhr. Die Abreise muss am Abreisetag bis spätestens 09.00 Uhr erfolgen. Andere An- und Abreisezeiten können mit dem Vermieter individuell vereinbart werden. Sollte der Mieter am Anreisetag bis 22.00 Uhr nicht erscheinen, gilt der Vertrag nach einer Frist von 48 Stunden ohne Benachrichtigung an den Vermieter als gekündigt. Der Vermieter oder dessen Vertreter kann dann über das Objekt frei verfügen. Eine (anteilige) Rückzahlung der Miete aufgrund verfrühter Abreise erfolgt grundsätzlich nicht.

2. Sonderwünsche und Nebenabreden sind grundsätzlich möglich. Sie bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Vermieter.

3. Der Mietvertrag erhält mit Eingang der Anzahlung auf das Konto des Vermieters seine Gültigkeit. Die Anzahlung in Höhe von 20% des Mietbetrages ist innerhalb von sieben Tagen nach Erhalt der Buchungsunterlagen zur Zahlung fällig. Nach der erfolgten Anzahlung wird 30 Tage vor Reiseantritt die Zahlung des Restbetrages fällig. Außerdem wird eine Kaution i.H.v. 100€ erhoben. Diese muss mit dem Restbetrag gezahlt werden. Die Rückerstattung der Kaution erfolgt nach Abreise und Abnahme innerhalb von 7 Tagen nach Abreise. Bei Buchungen zum „Aktions- und Sonderpreis“ ist der komplette Reisebetrag sofort zu leisten. Werden die Zahlungsfristen nicht eingehalten, so kann der Vermieter vom Vertrag zurücktreten. Die Nichtzahlung gilt als Rücktritt und berechtigt zur Neuvermietung. Nebenkosten (für Wasser, Strom, Gas), 1 PKW-Stellplatz und Abfall werden nicht erhoben.

4. Sie können jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Im Falle des Rücktritts sind Sie zum Ersatz des uns entstandenen Schadens verpflichtet: – vom Tag der Buchungsbestätigung durch den Vermieter bis zum 121. Tag vor Mietbeginn keine Entschädigung – vom 120. Tag bis zum 61. Tag vor Mietbeginn Höhe der Anzahlung – vom 60. Tag bis zum 15. Tag vor Mietbeginn 50% des Gesamtpreises – vom 14. Tag bis zum 8. Tag vor Mietbeginn 80% des Gesamtpreises – Bei einem Rücktritt weniger als acht Tage vor Mietbeginn ist der volle Reisepreis zu zahlen. Es zählt jeweils das Empfangsdatum Ihrer Rücktrittsnachricht. Bereits eingezahlte Beträge werden verrechnet. Eine Ersatzperson, die zu genannten Bedingungen in Ihren Vertrag eintritt, kann von Ihnen gestellt werden. Eine schriftliche Benachrichtigung genügt.

5. Der Mieter verpflichtet sich, die gemieteten Sachen (Ferienobjekt, Inventar und Außenanlagen) pfleglich zu behandeln. Wenn während des Mietverhältnisses Schäden am Ferienobjekt und/oder dessen Inventar auftreten, ist der Mieter verpflichtet, dies unverzüglich beim Vermieter anzuzeigen. Bereits bei der Ankunft festgestellte Mängel und Schäden müssen sofort beim Vermieter gemeldet werden, ansonsten haftet der Mieter für diese Schäden. Zur Beseitigung von Schäden und Mängeln ist eine angemessene Frist einzuräumen. Ansprüche aus Beanstandungen, die nicht unverzüglich vor Ort gemeldet werden, sind ausgeschlossen. Reklamationen, die erst am Ende des Aufenthaltes bzw. nach Verlassen des Ferienobjektes bei dem Vermieter eingehen, sind ebenfalls vom Schadenersatz ausgeschlossen. Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen ist der Mieter verpflichtet, alles im Rahmen seiner gesetzlichen Verpflichtung Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstandenen Schaden gering zu halten. Am Abreisetag sind vom Mieter persönliche Gegenstände zu entfernen, der Hausmüll ist in die vorgesehenen Behälter zu entsorgen, Geschirr ist sauber und abgewaschen in den Küchenschränken zu lagern. Das Ferienobjekt muss besenrein übergeben werden. Sollte der Hausmüll nicht entsorgt worden sein, berechnen wir hierfür 5,00€, und sollte die Geschirrspülmaschine nicht ausgeräumt sein, fallen Kosten i.H.v. 15€ an. Diese Kosten werden nach Abreise mit der geleisteten Kaution verrechnet.

6. Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen des mit ihm abgeschlossenen Vertrages notwendige Daten über seine Person gespeichert, geändert und/oder gelöscht werden. Alle persönlichen Daten werden absolut vertraulich behandelt.

7. Wir möchten darauf hinweisen, dass unsere Ferienobjekte aus Sicherheitsgründen videoüberwacht werden.

8. Der anmeldende Mieter haftet persönlich für alle Mitreisenden. Das Mitbringen von Haustieren, insbesondere von Hunden, ist nur gestattet, wenn es bei dem Mietobjekt explizit ausgewiesen ist. Hunde und/oder Haustiere dürfen nicht unbeaufsichtigt allein in den Objekten gelassen werden. Des Weiteren ist es nicht erlaubt, dass sich Hunde und/oder Haustiere in den Schlafzimmern, Betten und auf Polstermöbeln aufhalten. Auch bei Objekten, bei denen das Mitbringen von Haustieren ausgeschlossen ist, kann nicht garantiert werden, dass sich niemals Tiere im Haus befunden haben. Jegliche Verschmutzungen von Haustieren werden berechnet. Wird ein Hund oder Haustier mitgebracht, ist der Mieter verpflichtet, die Tierhaare und deren Hinterlassenschaften vor Abreise zu beseitigen, auch wenn eine Endreinigung in der Miete enthalten ist.

9. Bei Insekten im Haus oder dessen Umgebung kann der Eigentümer nicht zur Verantwortung gezogen werden. Der Hauseigentümer trägt keine Verantwortung für Baulärm oder Staub von den Nachbargrundstücken.

10. In unseren Ferienobjekten in Lütow und Koserow ist das Rauchen in den Innenräumen strikt untersagt. Das Rauchen im Außenbereich, insbesondere auf den Terrassen und im Garten, ist gestattet, sofern dabei Rücksicht auf andere Gäste genommen wird. Zigarettenreste dürfen nicht auf dem Grundstück oder in der Umgebung entsorgt werden. Im Ferienobjekt in Kölpinsee ist das Rauchen grundsätzlich nicht gestattet – weder in den Innenräumen noch auf dem Balkon oder der Terrasse. Das Rauchen ist ausschließlich in den dafür vorgesehenen öffentlichen Bereichen außerhalb des Gebäudes erlaubt. Dies dient dem Schutz und der Rücksichtnahme gegenüber anderen Gästen. Bei Zuwiderhandlungen behalten wir uns vor, eine zusätzliche Reinigungsgebühr zu erheben und/oder Gäste bei wiederholten Verstößen von der weiteren Nutzung der Unterkunft auszuschließen, ohne Anspruch auf Rückerstattung bereits gezahlter Beträge.

11. Die Ausschreibung wurde nach bestem Wissen erstellt. Für eine Beeinflussung des Mietobjektes durch höhere Gewalt, durch landesübliche Strom- und Wasserausfälle und Unwetter wird nicht gehaftet. Ebenso wird nicht gehaftet bei Eintritt unvorhersehbarer oder unvermeidbarer Umstände wie z.B. behördlicher Anordnung, plötzlicher Baustelle oder für Störungen durch naturbedingte und örtliche Begebenheiten. Der Vermieter ist bei der Behebung der Probleme, soweit dies möglich ist, behilflich. Die An- und Abreise des Mieters erfolgt in eigener Verantwortung und Haftung. Der Vermieter haftet nicht für persönliche Gegenstände bei Diebstahl oder Feuer. Für mutwillige Zerstörungen bzw. Schäden haftet der Mieter in vollem Umfang. Im Falle einer Absage von unserer Seite, in Folge höherer Gewalt oder anderer unvorhersehbarer Umstände (wie z.B. bei Unfall oder Krankheit der Gastgeber) sowie anderer nicht zu vertretender Umstände, die Erfüllung unmöglich machen, beschränkt sich die Haftung auf die anteilige Rückerstattung der Kosten. Bei einem berechtigten Rücktritt entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz. Eine Haftung für Anreise- und Hotelkosten wird nicht übernommen. Ein Rücktritt durch den Vermieter kann nach Mietbeginn ohne Einhaltung einer Frist erfolgen, wenn der Mieter andere Mieter trotz Abmahnung nachhaltig stört oder sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Mietvertrages gerechtfertigt ist.

12. Es besteht für den Eigentümer keine Haftpflicht dem Mieter und dessen Eigentum gegenüber. Der Mieter trägt somit selbst die Verantwortung für seinen Versicherungsschutz während des Aufenthaltes.

13. Der Vermieter behält sich Änderungen der Ausstattung (z. B. Möbel) vor, sofern sie gleichwertig sind. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht. Die unwirksame Regelung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen und rechtlichen Willen der Vertragsparteien am nächsten kommt. Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Wohnort des Vermieters.

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